Impressum

BEKO Bettkomfort

Diana Wieczorek
Nordstraße 102d
52353 Düren

Steuernummer:.: 207/5262/3802
Finanzamt Düren

AGB

Verehrter Übernachtungsgast,
diese Übernachtungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Übernachtenden und uns, BEKO Bettkomfort. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von BEKO Bettkomfort.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BEKO Bettkomfort. Die Ausübung von Gunstgewerbe in den Räumen des Anbieters ist untersagt und führt zur fristlosen Aufhebung des Beherbergungsvertrages.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Die auf unserer Internetseite enthaltenden Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die genannten Leistungen und Preise sind als Endpreise zu verstehen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei unserer Bestätigung verbindlich.
    § 2
    Vertragsabschluß, -partner; Verjährung
  5. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch BEKO Bettkomfort zustande. BEKO Bettkomfort steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  6. Vertragspartner sind BEKO Bettkomfort und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftete er BEKO Bettkomfort gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern BEKO Bettkomfort eine entsprechen-de Erklärung des Dritten vorliegt.
  7. Alle Ansprüche gegen BEKO Bettkomfort verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungs-verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen.
    § 3
    Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
  8. BEKO Bettkomfort ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  9. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von BEKO Bettkomfort an Dritte.
  10. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von BEKO Bettkomfort allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, angehoben werden.
  11. Die Preise können von BEKO Bettkomfort ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von BEKO Bettkomfort oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und BEKO Bettkomfort dem zustimmt. Für Übernachtungen mit weniger als 3 Übernachtungen berechnen wir einen short-stay Zuschlag in Höhe von 5,00 Euro/ Nacht/ Person.
  12. Rechnungen von BEKO Bettkomfort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. BEKO Bettkomfort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist BEKO Bettkomfort berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. BEKO Bettkomfort bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  13. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von BEKO Bettkomfort aufrechnen oder mindern.
    § 4 Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/
    Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes
  14. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit BEKO Bettkomfort geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von BEKO Bettkomfort. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per Email, Brief oder Fax) zu erfolgen. Die Stornogebühren staffeln sich vom gesamten Rechnungsbetrag wie folgt: Stornierungen zwischen dem 30. und 15. Tag vor dem Anreisetag: 20 % 14. und 8. Tag vor dem Anreisetag: 50 % 7. und 3. Tag vor dem Anreisetag: 70 % innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 100 %. Die Stornogebühren werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens des Anbieters erzielt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der Zimmervermietung entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von BEKO Bettkomfort zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  15. Sofern zwischen BEKO Bettkomfort und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von BEKO Bettkomfort auszulösen.
  16. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat BEKO Bettkomfort die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
    § 5
    Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
  17. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist BEKO Bettkomfort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage von BEKO Bettkomfort auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  18. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von BEKO Bettkomfort gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist BEKO Bettkomfort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  19. Ferner ist BEKO Bettkomfort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
    beispielsweise falls
    höhere Gewalt oder andere BEKO Bettkomfort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

das BEKO Bettkomfort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von BEKO Bettkomfort in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von BEKO Bettkomfort zuzurechnen ist;

ein Verstoß gegen oben § 1 Ziffer 2 vorliegt.

  1. Bei berechtigtem Rücktritt vom BEKO Bettkomfort entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. § 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer BEKO Bettkomfort spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann BEKO Bettkomfort aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass BEKO Bettkomfort kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
    §7
    Haftung des Beherbergungsbetriebes
  5. BEKO Bettkomfort haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn BEKO Bettkomfort die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BEKO Bettkomfort beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von BEKO Bettkomfort beruhen. Einer Pflichtverletzung von BEKO Bettkomfort steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von BEKO Bettkomfort auftreten, wird BEKO Bettkomfort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  6. Für eingebrachte Sachen haftet BEKO Bettkomfort dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von dem Verlust, der Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen dies BEKO Bettkomfort gegenüber anzeigt (§ 703 BGB). Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von BEKO Bettkomfort.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von BEKO Bettkomfort.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Der Gast ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag zum Zwecke der Nutzung innerhalb des kaufmännischen Betriebs auf Datenträgern gespeichert werden. Die Weitergabe gespeicherter Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

In diesem Sinne sind wir sicher, dass Sie bei uns einen schönen Urlaub verleben und freuen uns auf Sie! Ihre BEKO Bettkomfort. Alle Angebote freibleibend, Irrtümer & Änderungen vorbehalten.